Die folgenden Ausführungen zu den Modulationsannahmen beziehen sich auf Kuhl (2010) und fassen diese zusammen.
Die erste Modulationsannahme (M1: Willensbahnung) assoziiert die selbstregulatorische Kraft, positiven Affekt (wieder) herzustellen mit der Umsetzung zielrealisierenden Verhaltens. Dies ist wesentlich für die konkrete therapeutische Intervention. Nicht nur konkretes zielrealisierendes Handeln löst positiven Affekt aus, sondern positiver Affekt wirkt günstig auf die Umsetzung von Handlungen aus dem IG in die IVS. Die Forderung nach Aufbau positiven Affekts zur neurobiologischen Vorbahnung (Grawe, 2004) verweist auf den gleichen Umstand des dopaminergen Systems.
Die zweite Modulationsannahme (M2: Selbstwachstum) besagt, dass durch die Herabregulierung negativen Affekts (A-) eine Integration der gemachten Erfahrungen im Sinne von Speicherung im Extensionsgedächtnis (und auf die eigene Person bezogen: ins Selbst) erfolgt. Dies ist für die „Krankheitsverarbeitung“ zum Beispiel nach einem Schlaganfall wesentlich. Ein zu langes Verweilen im Erkennen von Unzulänglichkeiten und Fehlern (OES) ermöglicht keine Herabregulierung des damit verbundenen negativen Affekts. Damit wird die Zuversicht und Selbstwirksamkeitserwartung des Klienten behindert.